Ab 2027 müssen immer mehr Unternehmen E-Rechnungen erstellen. Was das für Selbstständige und Kleinunternehmer bedeutet — und wie KI den Umstieg erleichtert.
Die E-Rechnung kommt — und sie betrifft nicht nur Konzerne und Großunternehmen. Wenn Sie als Selbstständiger, Freelancer oder Kleinunternehmer in Deutschland Rechnungen an andere Unternehmen stellen, dann sollten Sie sich spätestens jetzt mit dem Thema beschäftigen. Denn ab 2027 wird die elektronische Rechnung im B2B-Bereich schrittweise zur Pflicht — und ab 2028 gilt sie ausnahmslos für alle.
Das klingt erstmal nach viel Bürokratie. Und ganz ehrlich: Die Gesetzestexte sind auch nicht gerade leichte Kost. Aber keine Sorge — in diesem Leitfaden erklären wir Ihnen genau, was auf Sie zukommt, welche Fristen gelten, welches Format Sie brauchen und wie Sie sich ohne großen Aufwand vorbereiten können. Wir gehen auf die konkreten Unterschiede zwischen XRechnung und ZUGFeRD ein, erklären die GoBD-Anforderungen und zeigen, wie moderne KI-gestützte Tools den Umstieg deutlich einfacher machen, als es sich zunächst anhört.
Fangen wir mit dem häufigsten Missverständnis an: Eine E-Rechnung ist NICHT einfach eine PDF-Datei, die Sie per E-Mail verschicken. Auch wenn das im Alltag oft als "elektronische Rechnung" bezeichnet wird — rechtlich gesehen ist das keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.
Eine echte E-Rechnung ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Datenformat auf Basis der europäischen Norm EN 16931. Konkret bedeutet das: Die Rechnungsdaten liegen als XML-Datei vor, die von Software automatisch ausgelesen, verarbeitet und geprüft werden kann. Kein Abtippen, kein manuelles Zuordnen, kein Interpretieren von PDF-Layouts.
Der entscheidende Unterschied:
PDF-Rechnung per E-Mail: Ein Bild einer Rechnung. Ein Mensch kann sie lesen, aber Software muss die Daten erst mühsam extrahieren (OCR, manuelle Zuordnung).
E-Rechnung (EN 16931): Ein strukturierter Datensatz. Software kann sofort erkennen, wer der Rechnungssteller ist, welche Positionen berechnet werden, wie hoch die MwSt. ist — alles automatisch.
Eingeführt wurde die Pflicht durch das Wachstumschancengesetz (verabschiedet im März 2024), das unter anderem § 14 UStG grundlegend geändert hat. Die alte Definition, bei der auch einfache PDFs als elektronische Rechnung galten, gehört damit der Vergangenheit an. Ab sofort gilt: Eine Rechnung ist nur dann eine E-Rechnung, wenn sie der europäischen Norm EN 16931 entspricht und in einem strukturierten elektronischen Format übermittelt wird.
Die Einführung der E-Rechnung erfolgt in Stufen. Das ist die gute Nachricht — Sie haben noch etwas Zeit, sich vorzubereiten. Aber die erste Frist ist bereits verstrichen:
Seit Anfang 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Das gilt ausnahmslos — egal ob Großkonzern oder Ein-Personen-Unternehmen.
Falls Sie das bisher ignoriert haben: Technisch reicht es im Minimum, ein E-Mail-Postfach zu haben, das XML-Dateien empfangen kann. Aber nur empfangen reicht langfristig nicht — Sie müssen die Rechnungen auch korrekt archivieren (dazu später mehr).
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen ab 2027 ihre B2B-Rechnungen im E-Rechnungsformat erstellen und versenden. Papier- oder PDF-Rechnungen sind dann im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen nicht mehr zulässig.
Ab 2028 gibt es keine Ausnahmen mehr. Jedes Unternehmen — egal wie klein, egal wie wenig Umsatz — muss B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen. Die Übergangsfristen enden.
Im Hintergrund arbeitet die EU an einem noch größeren Projekt: ViDA (VAT in the Digital Age). Ab voraussichtlich 2030–2032 soll ein EU-weites, transaktionsbezogenes Meldesystem eingeführt werden, bei dem Rechnungsdaten in Echtzeit an die Finanzbehörden gemeldet werden. Italien macht es mit dem SDI-System bereits vor, und Frankreich zieht 2026 nach. Die deutsche E-Rechnungspflicht ist gewissermaßen die nationale Vorbereitung auf dieses europäische System. Wer jetzt umstellt, ist also nicht nur für 2027/2028 gerüstet, sondern auch für ViDA bestens aufgestellt.
Bei E-Rechnungen begegnen Ihnen vor allem zwei Formate. Beide entsprechen der EN 16931, funktionieren aber unterschiedlich:
Die XRechnung ist ein reines XML-Format. Es enthält ausschließlich strukturierte Daten — kein visuelles Layout, keine hübsche Rechnung zum Ausdrucken. Die XRechnung wurde vom IT-Planungsrat der Bundesregierung entwickelt und ist das vorgeschriebene Format für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen).
Vorteile: Maximal maschinenlesbar, klar standardisiert, Pflichtformat für den öffentlichen Sektor.
Nachteile: Für Menschen nicht direkt lesbar — Sie brauchen Software oder ein Viewer-Tool, um die Rechnung anzuschauen. Das kann bei kleineren Geschäftspartnern zu Verwirrung führen.
ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein Hybrid-Format. Es besteht aus einer normalen PDF-Datei, in die eine XML-Datei eingebettet ist. Ihr Kunde sieht eine ganz normale Rechnung als PDF — aber im Hintergrund stecken die maschinenlesbaren Daten drin.
Vorteile: Sieht aus wie eine normale Rechnung, enthält aber gleichzeitig alle strukturierten Daten. Ideal für den Übergang, weil Geschäftspartner ohne E-Rechnungs-Software die Rechnung trotzdem als PDF öffnen können.
Nachteile: Etwas größer als reines XML, und Achtung bei den Profilen (siehe unten).
ZUGFeRD kennt verschiedene Profile — und nicht alle sind für die E-Rechnungspflicht geeignet:
MINIMUM und BASIC-WL: Diese Profile enthalten nicht genügend Daten und erfüllen die Anforderungen der EN 16931 nicht. Sie sind für die E-Rechnungspflicht nicht ausreichend.
BASIC, COMFORT (EN 16931) und EXTENDED: Diese Profile sind konform und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.
XRECHNUNG (als ZUGFeRD-Profil): Volle Kompatibilität mit dem XRechnung-Standard.
Für die meisten Selbstständigen und kleinen Unternehmen ist ZUGFeRD (ab Profil BASIC) die beste Wahl. Der Grund ist einfach: Ihre Kunden können die Rechnung als PDF öffnen und lesen, und die maschinenlesbaren Daten sind trotzdem dabei. Das vermeidet Rückfragen und Verwirrung — besonders bei Geschäftspartnern, die selbst noch keine E-Rechnungs-Software nutzen.
Wenn Sie an öffentliche Auftraggeber fakturieren, brauchen Sie dagegen die XRechnung. Idealerweise unterstützt Ihre Software beide Formate — dann sind Sie auf der sicheren Seite, egal wer der Empfänger ist.
Hier kommt die wichtige Nachricht, die viele noch nicht auf dem Schirm haben: Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind NICHT von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.
Ja, richtig gelesen. Auch wenn Sie keine Umsatzsteuer ausweisen und vielleicht nur ein paar Rechnungen im Monat schreiben — ab 2028 müssen auch Sie Ihre B2B-Rechnungen als E-Rechnung erstellen. Die Umsatzgrenzen der Übergangsregelung (800.000 Euro) beziehen sich nur auf die Phase zwischen 2027 und 2028. Danach gilt die Pflicht für alle.
Was das praktisch bedeutet:
Ihre aktuelle Lösung — ob Word-Vorlage, Excel-Tabelle oder PDF aus der Buchhaltungssoftware — reicht ab 2028 nicht mehr aus, um Rechnungen an andere Unternehmen zu stellen.
Sie brauchen ein Tool, das E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD (mindestens BASIC) erzeugen kann.
Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind von der Pflicht übrigens nicht betroffen — hier dürfen Sie weiterhin PDF oder Papier verwenden.
Auch wer nur eine Handvoll Rechnungen pro Jahr schreibt, muss sich umstellen. Gerade für Freiberufler wie Designer, Entwickler, Texter oder Berater ist das relevant — denn die meisten Ihrer Kunden sind andere Unternehmen, also fällt jede Rechnung unter die B2B-Pflicht. Der Aufwand ist mit der richtigen Software allerdings minimal — dazu gleich mehr.
Die E-Rechnung kommt nicht isoliert. Sie steht im Kontext der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form). Die GoBD wurde im Juli 2025 aktualisiert, um die neuen Anforderungen der E-Rechnung zu berücksichtigen.
Eine zentrale GoBD-Anforderung: Rechnungsnummern müssen lückenlos und fortlaufend sein. Das klingt trivial, ist es aber in der Praxis nicht. Wenn Sie Rechnungen manuell nummerieren (oder Ihre Software Lücken zulässt), haben Sie ein Problem — spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung.
Was "lückenlos" konkret bedeutet:
Jede Rechnungsnummer darf nur einmal vergeben werden.
Es dürfen keine Nummern übersprungen werden.
Das System muss so aufgebaut sein, dass Lücken technisch ausgeschlossen sind.
Wer Rechnungen manuell in Word oder Excel erstellt, kann das kaum zuverlässig garantieren. Das ist einer der Hauptgründe, warum eine dedizierte Rechnungssoftware so wichtig ist.
E-Rechnungen — sowohl gesendete als auch empfangene — müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Und zwar in dem Format, in dem sie erstellt oder empfangen wurden. Eine ZUGFeRD-Rechnung als PDF zu speichern und das eingebettete XML zu ignorieren, reicht nicht aus. Die vollständige Datei muss archiviert werden.
Das bedeutet: Sie brauchen eine zuverlässige, langfristige Archivierungslösung. Am besten direkt in der Rechnungssoftware integriert.
Die aktualisierte GoBD-Fassung vom Juli 2025 stellt klar, dass E-Rechnungen im strukturierten Datenformat archiviert werden müssen. Ein Ausdruck oder ein Screenshot reicht nicht — und auch das Konvertieren in ein anderes Format ist nicht zulässig. Die Rechnung muss in dem Format aufbewahrt werden, in dem sie erstellt oder empfangen wurde. Ihre Rechnungssoftware muss also nicht nur E-Rechnungen erstellen können, sondern sie auch korrekt und revisionssicher speichern und archivieren.
Sie müssen nicht alles auf einmal umsetzen. Aber fangen Sie jetzt an — denn 2027 ist schneller da, als man denkt. Hier sind die konkreten Schritte:
Können Sie E-Rechnungen im XML-Format empfangen und korrekt archivieren? Falls Sie bisher nur PDFs per E-Mail bekommen und gespeichert haben, sollten Sie prüfen, ob Ihre aktuelle Lösung auch mit XML-Dateien und ZUGFeRD-PDFs umgehen kann.
Prüfen Sie, ob Ihre aktuelle Rechnungssoftware E-Rechnungen im Format XRechnung und/oder ZUGFeRD erstellen kann — und zwar mindestens im Profil BASIC. Falls nicht, ist es Zeit für einen Wechsel. Achten Sie bei der Auswahl auf:
E-Rechnung-Erstellung (XRechnung + ZUGFeRD)
GoBD-konforme lückenlose Rechnungsnummern
Automatische Archivierung
Idealerweise KI-Unterstützung für weniger manuellen Aufwand
Sind Ihre bisherigen Rechnungsnummern lückenlos? Falls nicht, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, auf ein System umzusteigen, das lückenlose Nummerierung garantiert. Bei einer Betriebsprüfung wird das geprüft.
Moderne Rechnungssoftware kann Ihnen einen Großteil der Arbeit abnehmen. Besonders KI-gestützte Tools bieten Vorteile, die weit über das reine Erstellen einer E-Rechnung hinausgehen. Dazu im nächsten Abschnitt mehr.
Die E-Rechnungspflicht bedeutet mehr Anforderungen — aber KI kann gleichzeitig den Aufwand reduzieren. Hier sind die wichtigsten Vorteile:
Stellen Sie sich vor, Sie schließen ein Projekt ab und Ihr Kunde schickt Ihnen eine E-Mail mit der Bestätigung. Eine KI-gestützte Rechnungssoftware kann aus dieser E-Mail automatisch einen Rechnungsentwurf erstellen — mit den richtigen Kundendaten, Positionen und Beträgen. Sie prüfen kurz, bestätigen, und die E-Rechnung wird im korrekten Format versendet.
GoBD-konforme Rechnungsnummern klingen wie ein Detail, sind aber eine echte Fehlerquelle, wenn man sie manuell verwaltet. KI-gestützte Software generiert fortlaufende, lückenlose Nummern automatisch — ohne dass Sie sich darum kümmern müssen. Das System garantiert auf Datenbankebene, dass keine Nummer übersprungen oder doppelt vergeben wird.
Eine E-Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten: Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, Leistungszeitraum, korrekte MwSt.-Sätze und mehr. KI kann fehlende oder fehlerhafte Angaben erkennen und Sie darauf hinweisen, bevor die Rechnung rausgeht. Das spart Korrekturen und Rückfragen.
Der nächste Schritt geht noch weiter: Agentic Invoicing — also KI-Agenten, die den gesamten Rechnungsprozess autonom übernehmen. Stellen Sie sich eine KI vor, die:
eingehende Projektkommunikation überwacht,
erkennt, wann eine Leistung abgeschlossen wurde,
automatisch die korrekte E-Rechnung erstellt,
sie im richtigen Format (XRechnung oder ZUGFeRD) generiert,
und sie an den richtigen Ansprechpartner versendet.
Das klingt nach Zukunftsmusik? Ist es nicht. Die Technologie existiert bereits. KI-Agenten können über standardisierte Schnittstellen (wie das Model Context Protocol) direkt mit Rechnungssoftware interagieren und Aufgaben end-to-end erledigen. Der Mensch behält die Kontrolle — prüft und genehmigt — aber der manuelle Aufwand sinkt auf ein Minimum.
Die E-Rechnung ist keine Option mehr — sie wird Pflicht. Für größere Unternehmen ab 2027, für alle anderen ab 2028. Auch Kleinunternehmer und Freelancer sind betroffen.
Die gute Nachricht: Der Umstieg ist kein Hexenwerk. Wenn Sie sich jetzt eine E-Rechnung-fähige Software zulegen, die gleichzeitig GoBD-konform arbeitet, sind Sie bestens vorbereitet. Und mit KI-gestützten Tools wird die Rechnungsstellung nicht nur compliant, sondern tatsächlich einfacher als vorher.
Zusammengefasst:
Seit 2025: Sie müssen E-Rechnungen empfangen können.
Ab 2027: Unternehmen über 800.000 € Umsatz müssen E-Rechnungen erstellen.
Ab 2028: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen erstellen (B2B).
ZUGFeRD (ab BASIC-Profil) ist für die meisten Selbstständigen die beste Wahl.
GoBD-Konformität mit lückenlosen Rechnungsnummern und 10-jähriger Archivierung ist Pflicht.
KI-gestützte Rechnungssoftware kann den Aufwand deutlich reduzieren.
Je früher Sie umstellen, desto entspannter wird der Übergang. Warten Sie nicht bis zum letzten Moment — denn wenn 2028 vor der Tür steht, will jeder gleichzeitig umstellen. Und das wird weder für Softwareanbieter noch für Sie angenehm.
Machen Sie den ersten Schritt: Testen Sie eine moderne, KI-gestützte E-Rechnung-Software und erleben Sie, wie einfach compliant Rechnungsstellung sein kann. Ihr zukünftiges Ich — und Ihr Steuerberater — werden es Ihnen danken.